Pflegebedürftig – was nun?
Wenn die gewohnte Selbstständigkeit nachlässt oder ein geliebter Mensch plötzlich auf Hilfe angewiesen ist, verändert das von einem Moment auf den anderen den gesamten Alltag und wirft unzählige Fragen sowie Sorgen auf. In dieser Ausnahmesituation lassen wir Sie nicht allein: Wir unterstützen Sie dabei, Orientierung im Pflegesystem zu finden.
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (2021): Pflegebedürftigkeit
Sobald eine häusliche Pflegesituation eintritt, ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie die Einstufung in einen Pflegegrad die entscheidenden ersten Schritte. Diese Einstufung ist die Voraussetzung, damit Sie Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen können und die Kosten für die Pflege und Betreuung anteilig übernommen werden können.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch ein Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes (MD). Um dieses einzuleiten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (angesiedelt bei der Ihrer Krankenkasse) stellen.
Den Antrag auf Pflegebedürftigkeit können Sie über ein Formular oder auch formlos bei Ihrer Pflegekasse anfordern. In jedem Fall sendet Ihnen die Pflegekasse ein Dokument zu, dieses muss ausgefüllt und zurückgesendet werden. Die Begutachtung erfolgt durch eine Fachkraft des Medizinischen Dienstes (MD) – meist vor Ort, aber unter bestimmten Bedingungen auch telefonisch. Dabei wird die Selbstständigkeit in verschiedenen Aktivitätsbereichen (Modulen) bewertet und mit Punkten versehen. Diese Punkte fließen prozentual gewichtet in die finale Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ein.
Der medizinische Dienst prüft die Person in insgesamt acht Modulen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Selbststeuerungskompetenz erhalten und psychische Problemlagen
- Außerhäusliche Aktivitäten
- Fähigkeit zur Selbstversorgung
- Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen/Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
- Haushaltsführung
Die prozentual gewichteten Ergebnisse aller Module ergeben die Gesamtbewertung für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt, erfolgt die Leistungsgewährung rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Quelle: PflegeHilfePlus GmbH (o.J.): Pflegeratgeber
Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen verankerten Anspruch auf eine professionelle, individuelle sowie kostenfreie Pflegeberatung. Sie finden hier die Kontaktdaten Ihrer Pflegekasse zur Pflegeberatung im Landkreis Nordsachsen.
Quelle: PflegeHilfePlus GmbH (o.J.): Pflegeratgeber
Hilfe zur Pflege - Link zum Landratsamt Nordsachsen
Unterstützung im Alltag durch die Alltagsbegleitung
Informationen für Senioren
Unterstützung im Alltag, ein offenes Ohr oder ein gemeinsamer Spaziergang können die Lebensqualität im Alter enorm steigern. Als Pflegekoordination informieren wir Sie unabhängig über das Angebot der ehrenamtlichen Alltagsbegleitung und vermitteln Sie gerne an passende Projektträger in Ihrer Nähe.
Die Alltagsbegleitung selbst bietet eine kostenfreie und stundenweise Unterstützung, die sich ganz nach den Bedürfnissen der älteren Generation richtet – sei es beim Einkaufen, bei Behördengängen oder bei der Freizeitgestaltung.
Wer kann das Angebot nutzen?
Das Angebot richtet sich an alle Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren, die sich Unterstützung im Alltag wünschen. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.
Was kostet die Alltagsbegleitung?
Die Vermittlung durch uns sowie die Alltagsbegleitung selbst sind für Sie vollkommen kostenfrei.
Die Alltagsbegleiter gestalten die Zeit ganz nach den persönlichen Interessen und Bedürfnissen der Senioren. Mögliche Aktivitäten können zum Beispiel sein:
- Unterstützung bei der Planung und Organisation des Tagesablaufes
- Individuell abgestimmte Aktivitäten (z. B. gemeinsam singen, kochen oder backen)
- Anregende Aktivitäten wie Gedächtnistraining oder einfach das Führen von Gesprächen
- Gemeinsame Spaziergänge sowie Begleitung zum Arzt, zu Behörden oder zum Einkaufen
- Unterstützung bei der Bewältigung des Haushaltes
Wichtiger Hinweis: Die Alltagsbegleitung umfasst ausschließlich Unterstützung im Alltag und die gemeinsame Freizeitgestaltung. Es werden keine pflegerischen Tätigkeiten durchgeführt!
Informationen für interessierte Ehrenamtliche
Sie möchten sich sozial engagieren? Wir informieren Sie gerne über die Wege in die ehrenamtliche Tätigkeit als Alltagsbegleiter und vermitteln Sie an einen geeigneten Projektträger.
- Die Tätigkeit umfasst maximal 32 Stunden pro Monat
- Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von maximal 80 € pro Monat
- Die Abrechnung erfolgt unkompliziert über den jeweiligen Projektträger
- Durch den Abschluss einer Ehrenamtsvereinbarung mit dem Projektträger sind Sie während Ihrer Tätigkeit sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert
- Sie haben Ihren festen Wohnsitz im Freistaat Sachsen
- Sie sind mit der zu betreuenden Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert
- Sie leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft (im selben Haushalt) mit dem zu betreuenden Senior
Nutzen Sie unsere Beratung!
Als Pflegekoordination stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Egal, ob Sie als Senior Unterstützung suchen oder sich selbst ehrenamtlich engagieren möchten: Wir helfen Ihnen dabei, den passenden Projektträger in Ihrer Nähe zu finden.
Unterstützung im Alltag durch die Nachbarschaftshilfe
Informationen für pflegebedürftige Menschen
Neben der Alltagsbegleitung gibt es ein weiteres wertvolles Angebot für Seniorinnen und Senioren: die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe. Als Pflegekoordination informieren wir Sie unabhängig über diese Möglichkeit und unterstützen Sie dabei, die passenden Kontakte zu knüpfen oder den Weg ins Ehrenamt zu finden.
Die Nachbarschaftshilfe bietet eine kostenfreie und stundenweise Unterstützung im Alltag, die das selbstständige Leben im eigenen Zuhause erleichtert. Die Tätigkeiten ähneln dabei stark denen der Alltagsbegleitung.
Wer kann das Angebot nutzen?
Die Nachbarschaftshilfe kann ab Pflegegrad 1 und völlig unabhängig vom Alter in Anspruch genommen werden.
Was kostet die Nachbarschaftshilfe?
Der Service ist für Sie als pflegebedürftige Person kostenfrei. Die Aufwandsentschädigung für die Helfenden kann über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse (monatlich 131,00€ ) abgerechnet werden.
Die Unterstützung orientiert sich flexibel an Ihren Bedürfnissen im Alltag. Mögliche Aktivitäten sind:
- Unterstützung bei der Haushaltsführung und Hilfe bei der Tagesplanung
- Individuelle Freizeitgestaltung, Gedächtnistraining und leichte Bewegung
- Unterstützung bei Einkäufen, Arztbesuchen, Behördengängen und vielem mehr
Wichtiger Hinweis: Auch die Nachbarschaftshilfe umfasst ausschließlich die Unterstützung im Alltag. Es werden keine pflegerischen Tätigkeiten durchgeführt!
Informationen für interessierte Ehrenamtliche
Sie möchten Ihren Mitmenschen in der Nachbarschaft unter die Arme greifen? Wir von der Pflegekoordination informieren Sie gerne über die Voraussetzungen und die Abläufe. Auch für dieses Ehrenamt müssen Sie keine ausgebildete Fachkraft sein.
- Die Tätigkeit umfasst maximal 40 Stunden pro Monat
- Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von maximal 10 € pro Stunde
- Die Abrechnung erfolgt unkompliziert über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
- Sie müssen einen (für Sie kostenfreien) Kurs absolvieren und die Anerkennung bei Ihrer eigenen Pflegekasse beantragen.
- Sie müssen Ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
- Sie dürfen mit der zu betreuenden Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein.
- Sie dürfen nicht in einer häuslichen Gemeinschaft (im selben Haushalt) mit dem pflegebedürftigen Senior leben.
Nutzen Sie unsere Beratung!
Egal, ob Sie als pflegebedürftiger Mensch Unterstützung suchen oder sich selbst als Nachbarschaftshelfer engagieren möchten: Als Pflegekoordination stehen wir Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen bei den nächsten Schritten.